Hintergrund
Beim Treffen am 24.11.15 kam erneut der Wunsch auf, FF-MYK+Umgebung eine juristische Person in den Rücken zu stellen. Üblicherweise wird dafür die Form des „Gemeinnützigen eingetragenen Vereins“ gewählt. rfelten sich angeboten, den Aufwand + Ablauf bzgl. Vereinsgründung zu Recherchieren. Die Recherche ist noch NICHT abgeschlossen!
Recherche Ergebnis
Achtung: Diese Zusammenfassung ist möglicherweise nicht vollständig und/oder irreführend ;)
Allgemeines
Pro:
Vorstand und Mitglieder haften nicht persönlich für Verbindlichkeiten des e.V. Er kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden
demokratische Organisationform mit gleichen Rechten und Pflichten aller Mitglieder
keine wirtschaftlichen Zwecke (gewerbliche oder Erwerbszwecke) verfolgbar
Gemeinnützigkeit (BGB: „nicht wirtschaftlichen Verein“ oder „Idealverein“) erleichtert Steuer-foo + erlaubt Zuwendungsbestätigungen auszustellen (Wichtig für Firmen die Spenden wollen!) Gibt Mustersatzung der Finanzverwaltung
Con:
7 Gründungsmitglieder + Satzung + Verschiedene Behördengänge notwendig (zur Gründung)
Regelmäßiger Papierkrams mit Steuern, Versammlungen etc. Neuanmeldung notwending, wenn Satzung oder Vorstand wechselt
Genauere Bücher („erweiterte Buchführungspflichten“) bei Gemeinnüzigkeit erforderlich zB Mittelwervendung, Beschränkungen bei Zuwendungen an Mitglieder ;) + Vermögensbindung bei Auflösung des Vereins. Späterer Verzicht auf die Gemeinnützigkeit ist nicht möglich. Falls FA Gemeinnützigkeit aberkennt, werden rückwirkend Steuern etc fällig und pers. Haftung Vorstandsmitglieder
Rechts- und Steuerfragen, können kompliziert werden. Vereinshaftpflichtversicherung sinnvoll
Unterschied „nicht eingetragener Verein“:
sog. Handelndenhaftung, d.h. derjenige, der für den Verein Rechtsgeschäfte abschließt, also in der Regel der Vorstand, haftet persönlich
Was ist ein Verrein
„Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen, der
auf eine gewisse Dauer angelegt ist,
einen gemeinsamen Zweck verfolgt,
einen eigenen Namen hat,
durch einen Vorstand handelt und
unabhängig vom Wechsel seiner Mitglieder besteht.“
Quelle
Ablauf Gründung
Satzung erarbeiten → Entwurf siehe
Satzung
Entwurf Geschäftsordnung erstellen
Namen festlegen: Nicht irreführend, Deutlich unterscheiden von anderen Vereinen im Registerbezirk. Eintragung ist kein Namensschutz.
Namen/Markenrecherche durchführen sinnvoll
Gemeinnützigkeit gewünscht? Vor Gründung bzw. Eintragung bei FA prüfen der „Bestimmungen der Vergabenordnung für gemeinnützige Vereine“→ Welches FA ist zuständig?
Gründungsversammling einberufen
Vorstand wählen, mehrere Personen sinnvoll (redundanz) aber nicht zwingend notwening. 2-5 Personen sinnvoll
Satzung muss vorliegen + ggf. weitere Vereinsordnungen und von Gründungsmitgliedern unterschrieben werden (siehe „Satzungsregelungen“). Protokoll erstellen + unterschreiben
Unterschrift(en) des Vorstands werden von einem Notar beglaubig
Notar meldet Gründung bei örtlich zuständigen Amtsgericht (Registergericht) an. Original Satzung+Protokoll nötig. Anmeldeschreiben (bei Notar) vom Vorstand unterschreiben + einreichen → Notar suchen
Registerauszug geht an Postadresse
Mit Registerauszug Bankkonto anmelden
Mit Registerauszug bei FA melden
Gründungsprotokoll erstellen mit:Ort und Tag, Protokollführer und Versammlungsleiter, Wahlergebnissen und gefassten Beschlüssen, Name, Anschrift, Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder, Unterschrift des Protokollführers und 1. Vorsitzenden
Satzung
Laut Gesetz muss die Satzung eines Vereins folgendes enthalten: Vereinsname, Vereinssitz (Ort), Regelung zur Eintragung des Vereins, Vereinszweck, Ein - und Austritt von Mitgliedern, Mitgliedsbeiträge, Beurkundung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung (Protokollierung), Bildung des Vorstandes, Regelungen zur Einberufung der Mitgliederversammlung (Form und Frist)
TW. geht Zeugs nur über Eintragung/Änderung der Satzung z.b. die Festlegung verschiedener itgliedergruppen wie z.B. Fördermitglieder, Ehrenmitglieder, Sonderrechte für Mitglieder,
Soll der Vorstand eine Tätigkeitsvergütung erhalten, muss die Satzung diese Vergütung ausdrücklich gestatten. Auch bei „Ehrenamtspauschale“ Aufwendungen wie Spesen, Reisekosten etc. auch ohne Satzung (laut Gesetz) erstattbar
Dringlichkeits - oder Initiativanträge (Anträge, die erst nach der Versendung der Einladung oder in der Mitgliederversammlung gestellt werden) sollten lt. Satzung zugelassen werden + Klausel ausdrücklich Beschlussfassung über diese Anträge zulässig
Aus Haftungsgründen: In Satzung die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder regeln („Ressortbildung“), ODER Vorstand per Satzung zu gestatten, sich eine Geschäftsordnung zu geben, in der die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder geregelt werden ← besser, da bei Änderung keine Änderung der Satzung erforderlich (= keine Änderung beim Gericht)
Vorstand sollte auch nach Ablauf seiner Amtszeit im Amt bleiben - sonst bei verspäteten Vorstandswahlen kein Vorstand vorhanden ;)
„Aus Sicht des Vorstands ist es sinnvoll, in der Satzung zu regeln, dass der Vorstand nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit haftet“ ← ist vermutlich durchs BGB schon abgedeckt → vgl BGB § 31a
Satzung kann die Befugnisse der Mitgliederversammlung einschränken zB Regelung, dass der Vorstand von einem anderen Gremium bestellt wird oder sich selbst ergänzt
Satzung muss Form und Frist die Einladung zur Mitgliederverersammlung regeln. Sinnvoll: nicht per Post einladen ;). Bis zu 3 alternative Formen der Einladung mögl. zb. Email / Website / ML
Problem: Wenn ein Mitglied behauptet, es habe die Einladung nicht erhalten und fechtet aus diesem Grund Beschlüsse an
BGB § 30: „besondere Vertreter“ ?
Mitgliederversammlung
Dient „Willensbildung“ :D
Inhalte: Wahl des Vorstandes, Satzungsänderungen, Entlastung des Vorstandes. „umfängliche Auskunftsrechte gegenüber dem Vorstand“
Offene Punkte
Welches Amt wird/kann/will von wem bekleidet werden? Vertretungsberechtigungen?
Finanzierung & Laufende Kosten?
Mitgliedergruppen?
Postadresse Verein? → Dokumentenscanner ;)
Interne Kommunikation & Datenaustausch: Wie? (ML, Owncloud, …)
…
Recherche Verein Allg.
Google spuckt natürlich massig Zeug aus. Hier paar brauchbare die als Grundlage für die o.g. Inhalte dienten:
Aufgaben & Aufwand der einzelnen Organe - Aufgaben werden in Satzung / bzw. Geschäftsordnung definiert!
Pflicht:
Vorstand: Der Vorstand leitet den Verein und vertritt ihn nach außen (Geschäftsführung und Vertretung) → Ansprechpartner Presse usw ? Gibt „ BGB-Vorstand“ und „erweiterter(Gesamt-) Vorstand“ → nur erstere steht im Vereinsregister und haben keine „Vertretungsberechtigung“ ?, ansonsten kein Unterschied
Optional: (macht u.U. keinen Sinn ;)
Recherche andere FF. Vereine
Es ist natürlich naheliegend, wie andere (FF)Vereine sich gegründet haben. GGf per Mail anschreiben + Erfahrungen erfragen?